Antragsverfahren für Schulbegleitung

Das Antragsverfahren für Schulbegleitung kann je nach Art der Beeinträchtigung des Kindes unterschiedlich sein. Gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) gibt es zwei relevante Paragraphen: §35a im SGB VIII für seelische Beeinträchtigungen wie ADHS, Angststörung oder Autismus, und §112 im SGB IX für geistige, körperliche, Hör- oder Sehbehinderungen sowie Mehrfachbehinderungen

Die Eltern sollten den Antrag einreichen und in der Regel wird ein Gutachten eines Fach- oder Amtsarztes benötigt, um die Beeinträchtigung zu belegen.

Der Antrag sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie den Namen des Kindes, die Diagnose, den gewünschten Umfang der Schulbegleitung sowie eventuelle zusätzliche Unterstützungsbedarfe. Es kann auch hilfreich sein, weitere Nachweise wie Arztberichte oder Gutachten beizufügen, um den Antrag zu unterstützen.

Nach Einreichung des Antrags wird das Jugendamt bzw. Sozialamt Ihren Antrag prüfen und über die Bewilligung der Schulbegleitung entscheiden. Die genaue Bearbeitungsdauer kann je nach Behörde variieren. Bei positiver Entscheidung wird gemeinsam mit Ihnen und der Schule ein individueller Unterstützungsplan erstellt, der die Bedürfnisse und Ziele Ihres Kindes berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und es empfehlenswert ist, sich auch bei Ihrer örtlichen Behörde oder einem spezialisierten Beratungsdienst über das genaue Antragsverfahren zu informieren. Kids Care Company steht Ihnen gerne zur Seite und unterstützt Sie während des gesamten Prozesses.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Kids Care Company-Team